26.11.2015 | Marc Reinhardt: Expertenanhörung unterstützt Änderung des Brandschutzgesetzes
Im Innenausschuss des Landtages fand heute die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes statt. Der CDU-Landtagsabgeordnete und Innenpolitiker Marc Reinhardt erklärte dazu:
„Die Anzuhörenden haben dem Gesetzesvorhaben heute grundsätzlich zugestimmt und teilen damit unsere Auffassung. Vor allem die Einrichtung von Brandschutzdienststellen bei den Landkreisen und die Verpflichtung der Gemeinden zu einer Brandschutzbedarfsplanung ist von den Experten begrüßt worden. Einzelne Detailfragen, die im Innenausschuss angesprochen wurden, werden wir jetzt noch einmal intern auswerten.
Die Freiwilligen Feuerwehren werden durch die Gesetzesänderungen gestärkt. Die Führung wird auch künftig durch die Feuerwehrleute gewählt. Die Altersgrenze für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Führungspositionen wird auf 67 Jahre erhöht. Gleichzeitig öffnen wir die Wehren für Menschen, die durch Behinderungen oder Krankheiten für den Feuerwehrdienst nicht geeignet sind, aber Aufgaben in der Verwaltung oder in der Jugendarbeit übernehmen können. Damit können wir zusätzliche Kameradinnen und Kameraden gewinnen.
Nach der heutigen Anhörung bin ich zuversichtlich, dass wir den vereinbarten Zeitplan einhalten und im Dezember über das Gesetzesvorhaben im Landtag abschließend beraten können.“